ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ANGEBOTE DES WORK-IN STUDIO

  1. GELTUNGSBEREICH:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen des WORK IN Studios. Diese Dienstleistungen umfassen sowohl offene Stunden (Einheiten ohne Voranmeldung), als auch Privatstunden, Kurse und Workshops

Mit dem Besuch und/ oder der Inanspruchnahme der oben genannten Dienstleistungen stimmt der Kunde/ die Kundin den nachstehenden Geschäftsbedingungen des WORK IN Studios, dessen Hausordnung und der des Hauses Märzstraße 112, 1150 Wien, zu.

  1. NUTZUNGSRECHT

Mit dem Erwerb eines Einheitenblocks (10 oder 20 Einheiten), Vertrags oder einer Anmeldung zu einem Workshops ist es dem Kunden/der Kundin gestattet die Flächen des WORK IN Studios in den zu dem Zeitpunkt geltenden Kurszeiten zu besuchen. Diese Kurszeiten sind im Stundenplan auf der Website zu finden. Somit kann der Kunde/die Kundin auch bis zu 25min vor und nach der jeweiligen Einheit die Räumlichkeiten nutzen (Umziehen, Duschen, Verweilen). Der Kunde/ die Kundin haben sich auf Nachfrage des Personals auszuweisen, um deren Identität und Berechtigung festzustellen. Bei Zuwiderhandeln hat der Kunde/ die Kundin die Nutzungsflächen des WORK IN Studios zu verlassen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Leistungen, da Teilnehmerobergrenzen eingehalten werden müssen. Somit kann der Kunde/ die Kundin nach dem Erreichen der Teilnehmerobergrenze von der Einheit ausgeschlossen werden. Weiters kann der Kunde/ die Kundin bei Unpünktlichkeit von den Dienstleistungen ausgeschlossen werden, um andere KundInnen nicht zu stören. Das WORK IN Studio ist nicht dazu verpflichtet auf alle angemeldeten TeilnehmerInnen zu warten, wenn der Anfangszeitpunkt der Einheit klar kommuniziert wurde.

Die Räumlichkeiten des WORK IN Studios sind rücksichtsvoll zu benutzen. So ist das Tragen von Straßenschuhen nur im Vorraum gestattet. Hinweisschilder im Studio sind zu beachten.

Bei groben Verstößen gegen die AGBs, die Hausordnung des Studios, die Hausordnung der Hausverwaltung Märzstraße 112 oder geltende Rechtsnormen kann der Kunde/ die Kundin ohne Rückerstattung auch von bereits bezahlten Dienstleistungen dem Studio verwiesen werden. Für Langzeitverträge gilt die dort vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist. Ein Verstoß gegen die AGBs, Hausordnungen oder geltende Rechtsnormen stellt keinen Kündigungsgrund, den der Kunde/ die Kundin geltend machen kann, dar.

  1. ANGEBOTE & VERTRÄGE
  • Verträge zu Blöcken (Einzel-, 10er- und 20er- Block)

Hierbei wird ein Vertrag für den Besuch von einer, zehn oder zwanzig Gruppenstunden laut Stundenplan abgeschlossen. Ein Einzel-, 10er- oder 20er-Block berechtigt den Kunden/ die Kundin die jeweilige Anzahl an Klassen zu besuchen. Die Blöcke sind nicht übertragbar. Diese sind nicht auf Personal Training oder Workshops anwendbar. Eine Stunde ist hier stets als eine Einheit in ihrer spezifischen Länge zu verstehen. So können sowohl Klassen von 45min, als auch von 90min unter den Begriff „Stunde“ fallen.

  • Verträge zu Personal Training und Trainingsplanung

Hierbei wird ein Vertrag für eine Zusammenarbeit im 1:1 Setting (TrainerIn und KundIn) geschlossen. Diese kann jeden sportlichen Inhalt haben, den das Studio zum jeweiligen Zeitpunkt anbietet (Krafttraining, Yoga, etc.). Einzelne Personal Training Stunden sind vor ab oder spätestens mit Ende des Personal Trainings zu bezahlen.

Ein Personal Training Block berechtigt den Kunden/ die Kundin die jeweils angegebene Anzahl an Personal Trainings in Anspruch zu nehmen. Die Termine müssen mit dem Trainer/ der Trainerin persönlich fixiert werden. Die Gültigkeit der Blöcke beträgt ein Jahr.

Handelt es sich um eine längerfristige Zusammenarbeit im Sinne einer Trainingsplanung und begleitendem Personal Training so wird der in Rechnung gestellte Betrag vor Beginn der Zusammenarbeit zur Hälfte und spätestens bei der Hälfte der Zeit vollständig bezahlt. Andere Nebenabmachungen können schriftlich vereinbart werden.

Im Falle einer Stornierung innerhalb von weniger als 48h vor dem fixierten Termin ist eine Stornogebühr von 35€ zu entrichten. Im Falle einer einmaligen Verschiebung des Termins (innerhalb der nächsten zwei Wochen) ist keine Gebühr zu zahlen. Bei wichtigen Gründen (wie z.B. Unfall des Kunden/ der Kundin) ist ebenso keine Stornogebühr, auch innerhalb der 48h Frist, zu entrichten. Hierbei ist jedoch der wichtige Grund zu belegen (ärztliches Attest, Unfallbericht, etc.).  

  • Verträge zur Mitgliedschaft

Hierbei wird ein Vertrag zur Mitgliedschaft abgeschlossen. Diese berechtigt den Kunden/ die Kundin zum Besuch aller Einheiten, die im Stundenplan (ausgenommen Workshops) angeführt sind zu einem pauschalen Monatsbeitrag. Der Betrag wird zum Anfang des Monats vom im Mitgliedsvertrag angegebenen Bankkonto abgebucht. Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt jeweils mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat und kann jeweils zum letzten des Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per Mail an hello@work-in.at oder postalisch an WORK IN Studio, Märzstraße 112/11, 1150 Wien zu erfolgen. Es folgt eine Bestätigung des Erhalts durch das WORK IN Studio. Andere Formen der Kündigung können und werden nicht akzeptiert.

Außerordentliche Kündigungsrechte sind Tod, Umzug (Anfahrtszeit beträgt mehr als eine Stunde), Krankheit (ärztliches Attest ist vorzulegen und der Ausfall beträgt mehr als zwei Monate) oder finanzielle Notlage (Bescheid über Erhalt der Mindestsicherung ist vorzulegen). Im Falle von gesundheitlichen Gründen, die weniger als zwei Monate aber länger als vier Wochen anhalten, kann der Kunde/ die Kundin den Vertrag für diese Zeit ruhend stellen (ärztliches Attest ist vorzulegen).

  • Verträge zu Workshops

Hierbei wird ein Vertrag für einen einmaligen oder zusammenhängenden Workshop (Vortrag, Fortbildung, etc.) abgeschlossen. Dieser ist nur gegen Aufpreis übertragbar. Der Betrag ist vor Beginn des Workshops zu begleichen.

  • Schnupperstunden

Beim erstmaligen Besuch einer Gruppenstunde ist diese für den Kunden/ die Kundin einmalig kostenlos. Diese sind nicht übertragbar. Diese können nicht für Personal Trainings, Workshops oder andere Angebote genutzt werden.

  • Sonderangebote

Saisonale oder spezielle Angebote des WORK IN Studios können anderen Konditionen unterliegen. Diese Konditionen werden dem jeweiligen Angebot hinzugefügt.

  • Preise

Die Preise werden auf der Website bei den jeweiligen Angeboten inkl. Mehrwertsteuer ausgeschrieben. Die Zahlung hat unverzüglich beim Kauf des jeweiligen Produkts in bar oder bei Erhalt der Rechnung via Banküberweisung zu erfolgen.

Im Falle von Preisanpassungen steht dem Kunden/ der Kundin ein außerordentliches Kündigungsrecht der Mitgliedschaft zu. Die Mitgliedschaft kann hier noch vor Inkrafttreten der Preisanpassungen gekündigt werden.

  • Stundenplan

Änderungen des Stundenplans sind zu beachten und stellen keinen Kündigungsgrund dar. In den Sommermonaten und an Feiertagen kann es zu Änderungen im Plan kommen. KundInnen sind dazu eingeladen Wunschtermine für Einheiten zu äußern. So kann das Angebot bestens erweitert werden.

  • Rückerstattungen

Erworbene Blöcke können nicht rückerstattet werden. 

 

  1. PERSONENBEZOGENE DATEN

Im Zuge von Vertragsabschluss, -dauer und Zusammenarbeit, insbesondere im Personal Training, werden personenbezogene Daten erhoben. Diese werden streng vertraulich behandelt und jederzeit auf Wunsch, spätestens aber im Zuge der Beendigung der Zusammenarbeit gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Website www.work-in.at/datenschutz zu finden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN DES WORK-IN STUDIO

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Flächennutzungen des WORK IN STUDIOs, Märzstraße 112, 1150 Wien stellen vereinbarte Vertragsbestandteile dar.

 

Im Zuge der besseren Lesbarkeit wurde auf das Binnen-I verzichtet. Es werden stets, wenn nicht anders betont, alle Geschlechter angesprochen.

 

  1. Vertragspartner

Der Vertragspartner stimmt mit Vertragsabschluss den ABGs zu. Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift beziehungsweise mit der Annahme des Angebots, dass der Zweck der Nutzung entweder privat (als Privatperson, wie etwa eine private Feier) oder unter die Tätigkeit eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer/ Unternehmens fällt. Sollte der Vertragspartner als Unternehmer oder Unternehmen umsatzsteuerbefreit sein oder im Laufe der Tätigkeit umsatzsteuerbefreit werden, so hat er dies umgehend mitzuteilen.

Im Folgenden wird der Vertragspartner als eben dieser bezeichnet; die Bezeichnung Nutzer gilt für den Vertragspartner, als auch für seine Kunden oder Gäste. Das WORK IN Studio und seine Vertretungen nach außen werden im Folgenden als Vermieter angeführt.

  1. Buchung

Raumbuchungen gelten erst nach Zustimmung zur schriftlicher Vereinbarung fixiert, die auch an eine erfolgte Anzahlung gebunden sein kann. Das genaue Zahlungsziel ist auf der Rechnung vermerkt.

Falls Nebenkosten für die Reinigung bzw. Seminarausstattung anfallen, so werden diese separat in der Rechnung ausgewiesen (Zukauf von Material, Reinigungsaufwand über den normalen Studiobetrieb hinaus, etc.).

  1. Terminvereinbarungen

Ausgestellte Angebote gelten bis 14 Tage nach Angebotsabgabe. Termine für Raumbuchungen gelten als vereinbart wenn:

  • eine Vereinbarung unterschrieben ist oder
  • eine beidseitige eindeutige Willenserklärung per Mail erfolgt ist

In beiden Fällen treten die AGBs in Kraft.

Rechnungen müssen bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Nach dieser Frist ist der Vermieter berechtigt die angefragten Termine zu stornieren. Ausnahmen davon müssen schriftlich vor Rechnungstellung vereinbart werden.

  1. Zugang

Der Zugang erfolgt über ein elektronisches Schlüsselsystem. Den Zugangscode erhält der Mieter über die EVVA-Zugangsapp AirKey und das Smartphone des Vertragspartners ist der Schlüssel. Der Zugang zu den angemieteten Räumen ist nur während der angemieteten Zeit möglich. Durch das elektronische Schlüsselsystem ist ein Zugang zu anderen Zeiten nicht möglich. Der Zugangscode darf nur vom Vertragspartner verwendet werden. Bei Zuwiderhandeln hat der Vermieter das Recht den Vertrag umgehend aufzulösen.

Zutrittsbehinderungen, die durch das Vergessen des Smartphones oder eines leeren Akku entstehen, liegen nicht in der Schuld des Vermieters. Die angemieteten Zeiten sind somit trotzdem zu zahlen.

Falls ein Schlüssel ausgehändigt wird, ist eine Kaution in Höhe von € 80 zu hinterlegen, die nach Rückgabe des Schlüssels retourniert wird. Ein etwaiger Verlust des Schlüssels ist unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall verfällt die Kaution für die Anschaffung eines neuen Schlüssels. Es können zusätzliche Kosten für die Änderungen des Schließplans der Hausverwaltung Märzstraße 112 entstehen.

Schäden, die durch die Weitergabe des Schlüssels oder des Schlüssel- Codes entstehen sind vom Vertragspartner zu tragen.

Der Vertragspartner stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen und zugangsbezogenen Daten zu. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Beendigung der Zusammenarbeit gelöscht.

Sollte ein zweiter Schlüssel via AirKey benötigt werden (z.B. an eine zweite Person) so wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 10 verrechnet.

  1. Beginn- und Endzeitpunkte der Raumnutzung

Diese Zeitpunkte sind solche, an denen der Vertragspartner die Räume erstmalig betritt und letztmalig verlässt. Diese stimmen mit den angemieteten Zeiten und nicht der individuell definierten Kursdauer überein. So gilt: Einmietung für eine Stunde heißt eine Stunde Nutzung und nicht eine Stunde Nutzung und 30 min zusätzliche Zeit für Vor- und Nachbereitung des Kurses/ Feier/ etc.. Am Ende der Vertragslaufzeit werden etwaige Überschreitungen gesammelt verrechnet. Diese sind zum vollen Preis zu begleichen. Die Zeitaufzeichnung geschieht über das elektronische Schlüsselsystem der EVVA AirKey App.

  1. Freiheit und Menschenwürde

Der Vertragspartner bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, linksextremen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. Das heißt, dass weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole verwendet oder verbreitet werden dürfen, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Selbiges gilt für Gemeinschaften, die als Sekten deklariert wurden.

Das Studio heißt alle Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Orientierung, willkommen. Dies ist auch von allen Nutzern zu beachten.

  1. Zugang des Vermieters zur Veranstaltung

Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, die überlassenen Räumlichkeiten zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei Verstößen die Veranstaltung zu beenden bzw. den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen.

  1. Nutzung von Bild- und Videomaterial der Website, Social Media Kanäle oder sonstiger Quellen im Eigentum des Studios

Die Nutzung von Bild- und Videomaterial, das vom Studio zur Verfügung gestellt wird (wie etwa Fotos von Website oder Social Media Kanälen) ist nur für die Zwecke, die der Einmietung entsprechen gestattet (wie etwa die Bewerbung eines Workshops). Es ist ausnahmslos immer der Urheber anzugeben. Bei allen Fotos und Videos ist der Urheber vor der Nutzung zu erfragen. Das Veröffentlichen von Fotos und/oder Videos ohne Urheberrechtsangabe ist untersagt. Bilder und Videos, die vom Mieter selbst gemacht wurden, können ohne Angaben verwendet werden.

Folgende Änderungen dürfen vom Nutzer an Foto- und Videomaterial durchgeführt werden:

  • Formatänderungen (Zuschneiden)
  • Text hinzufügen

Folgende Änderungen dürfen vom Mieter an Foto- und Videomaterial nur nach schriftlicher Zustimmung durchgeführt werden:

  • Retusche
  • Farbänderungen/ Filter
  • Verkürzung des Videomaterials
  • Audioelemente (Sprechen über das Video)

Die Weitergabe von Bild- und Videomaterial, das im Besitz des Studios ist, an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung von Magdalena Müller-Hartburg erfolgen. Zuwiderhandeln kann rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.

Beispiel für die Angabe des Urhebers: ©Max Mustermann

  1. Umgang mit der Einrichtung

Die Räume, mit Ausnahme der Sanitäranlagen, sind mit Eichenparkett ausgestattet. Wasserspritzer, Schweißflecken oder andere Flecken müssen daher vom Nutzer umgehend entfernt werden.

Sessel, Tische, Trainingsgeräte oder anderes Material ist so auszustatten, dass der Boden nicht beschädigt wird (Filzaufkleber auf Sesseln und Tischen, Unterlagen unter den Geräten). Feuer und entzündliche Gegenstände, wie Kerzen oder Sprühkerzen, dürfen nicht verwendet werden.

Die Türen und Fenster sind sorgsam zu öffnen und zu schließen (Hebel ist in entsprechende Endpositionen zu stellen und Riegel an der Innenkante ist beim Schließen entsprechend zu öffnen).

  1. Nutzung von Material

Matten stehen zur Nutzung zur Verfügung. Diese sind nach der Nutzung mit einem feuchten (nicht nassen!) Tuch abzuwischen, abzutrocknen und wieder in die obere Lade der Küche zu verstauen. Die Matten werden intern regelmäßig intensiver gereinigt. Die Verwendung von Seife ist zu unterlassen.

Material ist sorgsam an seinen Ursprungsort zurückzustellen. Die Aufbewahrungsorte sind an die Materialien angepasst, sodass alles an seinen Platz passt. Mutwillige Beschädigungen von Material, Ausstattung oder ähnlichem ist vom Verursacher umgehend zu zahlen.

Die Nutzung von Trainingsgeräten, wie Hanteln, Hantelscheiben, Hantelbank und sämtlichen Gewichten ist nur nach einer Geräteeinschulung und Vorlage einer Nutzungsberechtigung solcher Geräte gestattet. Die Nutzung dieser Geräte, die nicht ihrer Bestimmung entsprechen, ist ausdrücklich verboten. Dazu zählen zum Beispiel Hantelscheiben als Türstopper oder die Hantelbank als Ablage zu verwenden.

Es gilt der Grundsatz, dass Material so behandelt, genutzt und überlassen wird, wie man es persönlich mit seinem eigenen Material tun würde.

  1. Nutzung der Küche

Die Küche kann im Zuge der Veranstaltung verwendet werden. Diese ist stets in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Lebensmittel, die ihre beste Zeit bereits hinter sich haben (Schimmel, Gerüche, Verfärbungen, etc.), dürfen von allen Nutzern entfernt werden. Unbeschriftete Lebensmittel können niemanden zugewiesen werden und werden somit der Allgemeinheit überlassen.

  1. Nutzung der Sanitäranlagen

Aus hygienischen Gründen wird gebeten, dass sich alle Menschen beim Benutzen der Toiletten hinsetzen. Die Badezimmer sind keinem Geschlecht zugeordnet und daher sollen sich alle Menschen in beiden Räumen gleichermaßen wohlfühlen.

Das Tragen von Schuhen in den Sanitäranlagen ist untersagt. Das Benutzen einer Klobürste ist eine lebensnahe Fitness-Übung.

Die Glaswand zwischen den Bädern ist in Schienen montiert und ist daher nicht dafür da, sich dagegen zu lehnen oder sie als Ablage zu verwenden.

  1. Heizung

Die Einstellungen dürfen ohne Absprache mit der Vermieterin unter keinen Umständen verändert werden. Bei Zuwiderhandeln sind die Kosten die daraus entstanden sind (Strom, Techniker, etc.) vom Vertragspartner zu begleichen.

Die Räume sind auf 20-21C eingestellt. Im Bedarfsfall kann die Heizung für die Veranstaltung angepasst werden (wie etwa Hot Yoga). Daraus entstehende Mehrkosten werden separat verrechnet. Diese zusätzlichen Kosten werden über ein Smartmeter 24h nach Nutzung sichtbar. Eine höhere Temperatur ist 48h vor Beginn der Veranstaltung schriftlich per Mail zu erfragen.

  1. WLAN Nutzung

Dem Nutzer steht das Gäste WLAN des Studios zur Verfügung (WORK IN STUDIO GAST). Die Nutzung des WLAN für rechtswidrige Tätigkeiten, Inhalte oder ähnliches ist untersagt und führt zur sofortigen Vertragsauflösung ohne Rückerstattung von bereits getätigten Zahlungen.

  1. Rauchen, Fahrräder & Innenhof

Im gesamten Haus Märzstraße 112, im Hof und wie auch im Stiegenhaus wird nicht geraucht.

Fahrräder dürfen im Hof unter dem Dach abgestellt werden. Die Hausverwaltung Märzstraße 112 übernimmt hierfür keine Haftung. Die Fahrräder der Bewohner des Hauses dürfen nicht fahrlässig blockiert oder gar beschädigt werden.

Der Innenhof kann für Veranstaltungen zusätzlich nach schriftlicher Absprache mit der Vermieterin genutzt werden.

  1. Musik/Lärmentwicklung

Nutzer wissen und nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass das Haus auch für Wohnzwecke genutzt wird und begrenzen daher die Aktivitäten auf eine normale Zimmerlautstärke. Werden die Fenster zum Lüften geöffnet, ist der Lärmpegel während dieser Zeit entsprechend zu reduzieren.

In der Nachtzeit von 22.00 – 07.00 Uhr ist jede Art von Lärmbelästigung im Haus, wie auch im Stiegenhaus und Innenhof untersagt und darf die ortsübliche Zimmerlautstärke/der ortsübliche Trittschall keinesfalls überschreiten.

  1. Hausordnung

Die Hausordnung der Hausverwaltung Märzstraße 112 gilt für alle Vertragspartner, Mieter, Nutzer und Besucher ausnahmslos. Siehe Beiblatt Hausordnung für alle Inhalte.

  1. Verlassen des Studios

Die Räume sind in aufgeräumtem Zustand wieder leer zu übergeben. Außergewöhnliche Reinigungskosten oder Ausstattungsaufwand werden im Bedarfsfall gesondert verrechnet.

Vor dem Verlassen des Studios sind alle Fenster zu schließen (nicht kippen!). Licht und Lüftung ist überall auszuschalten (Haupt- und Nebenräume). Elektrische Anlagen, wie Küchengeräte, Lautsprecher oder ähnliches sind abzuschalten. Benutztes Geschirr gehört in den Geschirrspüler, der wenn er voll ist eingeschaltet werden kann. Die Eingangstüre des Studios muss mit der EVVA AirKey App wieder versperrt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Räume wieder in einen neutralen Zustand (über den man sich selbst freuen würde) gebracht werden müssen.

  1. Haftung

Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an den Räumen oder am Inventar, die durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte entstanden sind und ist verpflichtet, diese dem Vermieter unverzüglich bekannt zu geben und vollumfänglich zu ersetzen.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Nutzern, Mitwirkenden und Gästen aus der Benutzung entstehen. Er haftet auch nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Material oder Inventar, das vom Vertragspartner oder Nutzer mitgebracht oder eingelagert wird. Desweiteren haftet der Vermieter auch nicht für Schäden an Kunden, Gästen oder Mitarbeitern des Vertragspartners und übernimmt auch keine Haftung für die Tätigkeit des Vertragspartners.

Sollte dem Vertragspartner bei Betreten des Studios ein Schaden auffallen, so ist dieser zu dokumentieren (Foto, Video und Mail) und dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, um eine Haftung durch Vertragspartner oder Nutzer für diesen Schaden auszuschließen. Unterlässt er dies, so ist davon auszugehen, dass der Schaden durch ihn entstanden ist.

  1. Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn

  • ein offener Betrag nach erfolgter Mahnung nicht umgehend beglichen wird
  • die Studios ohne Absprache für Nächtigungen genutzt wird
  • der Vertragspartner oder Nutzer gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen verstößt und/oder den Ruf, die Sicherheit oder den reibungslosen Geschäftsbetrieb der Hausverwaltung Märzstraße 112, der Mieter oder anderer eingemieteter Unternehmen gefährdet
  • Schlüssel-Codes an Dritte weitergegeben werden
  • Handlungen getätigt werden, die ersichtlich außerhalb der Nutzungsvereinbarung liegen, auch, wenn diese hier nicht explizit genannt wurden

 

Der Vermieter kann bei Bedarf die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch während der Vertragslaufzeit anpassen. Weiters kann es im Zuge der Vertragslaufzeit zu inflationsbedingten Preisanpassungen kommen. Änderungen werden dem Vertragspartner schriftlich per Mail bekanntgegeben. Bei Änderung der Geschäftsbedingungen steht dem Vertragspartner ein außerordentliches Rücktrittrecht vom Vertrag zu, wobei die Nutzungszeiten bis zum Inkrafttreten der neuen AGBs in vollem Umfang laut Angebot/ Rechnung gezahlt werden müssen.

 

Wir freuen uns, dass Sie die Räumlichkeiten des WORK IN STUDIOs für Ihre Veranstaltung gewählt haben und wünschen viel Freude und Erfolg!

WORK IN STUDIO, Märzstraße 112, 1150 Wien

Stand September 2024